Generalübernehmer

Generalübernehmer

Der Generalübernehmer (GÜ) übernimmt für den Bauherrn alle maßgeblichen Aufgaben, die mit der Ausführungs- und Planungsleistung zusammenhängen. Er übernimmt im Gegensatz zum Generalunternehmer (GU) grundsätzlich keinerlei Bauleistungen selbst, sondern vergibt diese vollständig an ausführende Subunternehmer und Fremdfirmen. Der Generalübernehmer hat daher eine baukoordinierende und bauüberwachende Funktion.

Für den Bauherrn ist es oftmals von großem Vorteil, mit einem Generalübernehmer oder auch einem Generalunternehmer zusammen zu arbeiten. Bei Beauftragung des Generalübernehmers hat der Bauherr lediglich einen einzigen Ansprechpartner, der den gesamten Bau koordiniert und überwacht.

Der Bauübernehmer übernimmt nicht nur die Kostenplanung des Bauvorhabens, sondern trägt ebenso die Verantwortung für die Einhaltung des Bauzeitenplans, für die Ausführung der Einzelleistungen und Einzelgewerke sowie für eine etwaige Mängelbeseitigung.

Der Unterschied zum Generalunternehmer ist daher, dass dieser zumindest die Ausführung einzelner Gewerke selbst übernimmt. Der Generalübernehmer hingegen übernimmt keinerlei Werkleistung und konzentriert sich auf den Bauablauf durch Übernahme der Baukoordination im übergeordneten Sinn.

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