Sonderwünsche

Sonderwünsche

Als Sonderwünsche bezeichnet man die vom ursprünglich angebotenen oder beauftragten Leistungsumfang abweichenden Vertragsleistungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber äußert. Sonderwünsche stehen überwiegend im Zusammenhang mit sogenannten Bauträgerverträgen. Der Bauträger bietet hierbei eine allumfassende Leistung gegenüber dem Auftraggeber an. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch regelmäßig die Möglichkeit, Sonderwünsche zu äußern: die Anpassung von Materialien (zum Beispiel Fußböden oder Ausstattung im Badezimmer) oder die Bauausführung selbst.

Sonderwünsche sind überwiegend mit zusätzlichen Kosten verbunden, da diese vom eigentlichen Vertragsinhalt des Bauträgers abweichen. Der Auftraggeber kann hierbei mit einem Aufschlag von bis zu 25 % rechnen. Wir empfehlen jedem Auftraggeber und Bauherrn, den Bauvertrag vor Unterschrift von einem Juristen prüfen zu lassen. Dies betrifft auch insbesondere die Beauftragung und Vereinbarung von Sonderleistungen und Sonderwünschen. Diese können oftmals in versteckter Form relativ teuer werden. Oftmals entdeckt der Bauherr dies erst verspätet, der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt dann bereits geschlossen und der Auftraggeber übernimmt die Zahlungspflicht.

Wir empfehlen jedem Bauherrn eindringlich, auch Sonderwünsche über den Bauträger abzuwickeln. Bauträger versuchen oftmals, Sonderleistungen an die jeweils ausführenden Unternehmen (zum Beispiel Fußbodenleger) auszulagern. Dies hat jedoch für den Bauherrn den Nachteil, dass er mit dem Fußbodenleger einen eigenständigen Vertrag schließt. Der Bauherr sollte zwingend darauf achten, dass der Bauträger sein einziger Ansprechpartner und Vertragspartner bleibt. Somit verbleibt auch der Bauträger in der Gewährleistungshaftung für spätere Mängel.

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