Auftraggeber

Auftraggeber

Der Auftraggeber ist im Baurecht der Bauherr, der dem Unternehmer den Auftrag erteilt, seine Werkleistungen zu erbringen. Begrifflich handelt es sich um den sogenannten Besteller bzw. den Auftraggeber.

Soweit die Parteien des Bauvertrages die Regelungen der VOB/B ausdrücklich vereinbart haben, wird die Bezeichnung Auftraggeber verwendet. Wenn die Parteien keine gesonderte Regelung treffen und es sich um beauftragte Bauleistungen handelt, wird der Auftraggeber nach § 631 BGB als Besteller bezeichnet.

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